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2016

Schluss mit KRIMInalisierung – Drogenmärkte regulieren!

Bundeskonferenz zur Drogenpolitik am 21. und 22. Oktober 2016 in Hamburg

Ragazza e.V. unterstützt die auf der Konferenz verabschiedete Hamburger Resolution zur Drogenpolitik.

Hamburger Resolution zur Drogenpolitik

 Dokumentation der Konferenz

Schluss mit KRIMInalisierung – Drogenmärkte regulieren!

Bundeskonferenz zur Drogenpolitik am 21. und 22. Oktober 2016 in Hamburg

Auf dieser zweitägigen Veranstaltung zur Drogenpolitik wollen wir uns mit  Interessierten aus Politik, Verwaltung, Drogenhilfe und Gesellschaft mit den Möglichkeiten und Chancen von Entkriminalisierung, Legalisierung und Regulierung im Kontext der Drogenpolitik auseinandersetzen und notwendige Reformprozesse jenseits der Drogenverbotspolitik diskutieren.

WO: Ganztagesgrundschule Sternschanze, Altonaer Str. 38, 20357 Hamburg
Programm und Anmeldung: Schluss mit Kriminalisierung Programm
Veranstalter: AG Dropo Hamburg und Stadtteilbeirat Sternschanze

21. Juli – Internationaler Gedenktag für verstorbene DrogengebraucherInnen

Diesjähriges Motto: Zahl der verstorbenen DrogengebraucherInnen gestiegen – Legalisierung Jetzt !!

Am 21.7 finden in über 60 Städten in Deutschland und mittlerweile auch in einigen Städten im Ausland Mahnwachen, Gottesdienste, Infostände und andere Aktionen statt, um gemeinsam mit DrogengebraucherInnen, Angehörigen, PartnerInnen, FreundInnen, engagierten MitbürgerInnen und MitarbeiterInnen der Drogenhilfe an die Drogentoten zu gedenken und für bessere drogenpolitische Rahmenbedingungen zu kämpfen. Auch in Hamburg findet dieses Jahr eine Mahnwache und Protestveranstaltung zum Gedenken an verstorbene DrogengebraucherInnen statt, zu der wir alle Hamburger Bürgerinnen und Bürger herzlich einladen. Organisiert von ragazza e.V. und freiraum hamburg e.V. nehmen weitere Mitglieder des Fachausschusses Drogen der Hamburger Landesstelle für Suchtfragen mit ihren KlientInnen an der Veranstaltung teil.

Wann: 21.7. von 10:00 -16:00 Uhr

Wo: Auf dem Vorplatz des Museums für Kunst und Gewerbe (Brockesstr.) beim HBF.

Was: Infotisch mit verschiedenen Materialien über die Arbeit der Drogenhilfe, zum Gedenktag und Scheitern der prohibitiven Drogenpolitik. Weiße Rosen und Gedenkkarten für die Verstorbenen, musikalische Begleitung… Gegen 12:00 und 13:00 Uhr zwei kurze Ansprachen zum Geleit


4.07.2016 – Das Hamburger Spendenparlament finanziert ein Jahr lang das Projekt Ragazzamobil

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Das Projekt „Ragazzamobil – Mobile Gesundheitsprävention für DrogenkonsumentInnen“ wurde 2015 mit dem Sirius 2015 – dem Preis des Bundeswettbewerbs HIV/STI-Prävention – ausgezeichnet und konnte mithilfe des Preisgeldes bereits ein Jahr lang durchgeführt werden. Nun sichert das Hamburger Spendenparlament die Fortführung des Projektes für ein weiteres Jahr!

Ragazzamobil ist ein  flexibles und stadtteilübergreifendes Beratungsangebot mit Spritzentauschprogramm für drogengebrauchende Menschen in Hamburg  – mit einem Bus fahren wir verschiedene Szenetreffpunkte der Zielgruppe an und bieten spontane Beratung und Spritzentausch vor Ort.

Für die Unterstützung möchten wir uns herzlich beim Hamburger Spendenparlament bedanken!

Näheres zum Hamburger Spendenparlament unter www.spendenparlament.de

 27.05.2016 – 25 Jahre RAGAZZA

Die Kolleginnen von ragazza e.V. sagen Danke für das zahlreiche Erscheinen, die Unterstützung, die vielen Glückwünsche und tollen Geschenke zu unserer 25-Jahresfeier.

Ganz besonders bedanken möchten wir uns bei:
Der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz; unseren GastrednerInnen Falko Droßmann, Irmgart Vogt und Hildegard Esser; Gunter Schmitt vom Polittbüro und Isabella Holtz unserer „Straßenmusikerin“; der Reimund Reich Stiftung, dem Mac Fund, dem Hamburger Spendenparlament und unseren regelmäßigen SpenderInnen; den KollegInnen aus anderen, kooperierenden Einrichtungen; den Nachbarn und UnterstützerInnen für die Sachpreise unserer Tombola; unseren Vereinsfrauen, Kolleginnen, unseren Besucherinnen und allen Gästen!!!!

Foto: Ullrich Gehner

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Poster1

Rede Irmgard Vogt

Programm und Einladung:

25ragazzaeinladung

OFFENE FACHTAGUNG

„Sexarbeit in Zeiten der Bewegung“

2. – 4. März 2016
Hochschule für angewandte Wissenschaften
Hamburg

Sexarbeit im Zeichen des ProstituiertenSchutzGesetzes
Der Sexarbeits-Kongress in Hamburg Anfang März bietet eine rationale Basis, um zum öffentlichen und politischen Diskurs zur Sexarbeit und den dazu geplanten Gesetzesvorhaben auf den aktuellen Stand zu kommen und in die Tiefe gehen zu können. Es geht um die zu erwartenden Auswirkungen des neuen Gesetzes und den Umgang damit. Weiterhin geht es um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Konzepte für die Zukunftsfähigkeit der Branche. Willkommen sind Fachpublikum aus Sexarbeit, Sozialer Arbeit und Forschung sowie, vor allem am ersten Tag, die interessierte Öffentlichkeit.

2. März 2016
Politik-Tag

Schwerpunkt: aktuelle politische Ergebnisse zum ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) und Auswirkungen
– Vorträge
– abends Filmvorführung „Die Sexarbeiterin“
Zielgruppe: öffentlich

3.März 2016
Fachtagung

– Workshops und Themengruppen
– abends Stadtteilrundgang Hamburg St. Georg
Zielgruppe: Fachpublikum und Interessierte Öffentlichkeit

4.März 2016
Mitglieder-Tag

Zielgruppe: Mitglieder bei bufas, BesD, Forscher*innen (Gäste sind jeweils willkommen)

Detailliertes Programm und Anmeldung unter

sexarbeits-kongress.de

2015

Einladung zum Tag der offenen Tür
Einladung ragazza zum Download

2014

Anlässlich des 25jährigen Jubiläums von Palette e.V. möchten auf folgende wichtige Veranstaltung hinweisen:

Fachtagung:„Ohne Legalisierung geht es nicht“

Der weltweite Krieg gegen Drogen ist gescheitert,
dem illegalen Drogenmarkt muss das Kapital
entzogen werden.

Montag, den 24.11.2014 in der Dreieinigkeits-Kirche (Hamburg-St. Georg)
Programm und Anmeldung unter:
Palette Hamburg

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Die INDOORS Kampagne 2013

Verschiedene Berufe. Gleiche Rechte

SEXARBEIT IST ARBEIT

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleg_innen,
das europäische Projekt INDOORS, eine Partnerschaft von neun europäischen
Organisationen, freut sich, den Start der Kampagne

Verschiedene  Berufe. Gleiche Rechte.

am 17. Dezember 2013, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Sexarbeiter_innen,
bekannt zu geben.
Im Einklang mit dem Ziel, Sexarbeiter_innen zu unterstützen und zu stärken, will das Projekt INDOORS die Gesellschaft auf die Notwendigkeit der Anerkennung der Arbeitsrechte von Sexarbeiter_innen als ein Mittel, Stigmatisierung und Gewalt gegen Sexarbeiter_innen zu bekämpfen, aufmerksam machen.

Die Kampagne, die die Partnerorganisationen gemeinsam entwickelt haben, will die Forderungen von Sexarbeiter_innen durch die Verbreitung von Postkarten und Banners, die die Situation von Sexarbeiterinnen in neun europäischen Ländern wiederspiegeln, sichtbar machen.

Die Produkte wurden von Brigitte Reinhardt in Hamburg entworfen und von der Europäischen Union, im Rahmen des Programms Daphne/ Kommission für Justiz, finanziert.
Die Materialien der Kampagne haben einen gemeinsamen Slogan
-Verschiedene Jobs. Gleiche Rechte.- und verschiedene Forderungen, angepasst an die unterschiedlichen nationalen Realitäten.
Die Kampagne versucht Sexarbeiter_innen zu stärken, um nachteiligen aktuellen politischen Kontexten entgegen wirken zu können.

Wir laden Sie ein, unsere europäische Kampagne auf der Website:
www.indoors-project.eu

und auf Facebook, unter
https://www.facebook.com/Indoorslllcampaign
zu besuchen.
Anbei als PDF Dateien die drei Postkarten
die für Deutschland entwickelt wurden und die entsprechenden Banners.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,

Veronica Munk, Regina Wenzel, Gudrun Greb

c/o ragazza e.V.
Brennerstraße 19
20099 Hamburg
Telefon: 040 24 46 31
Fax: 040 28 05 50 33

FILM „GLEICHE RECHTE“

Der Film „GLEICHE RECHTE“ wurde im Rahmen des europäischen Projektes INDOORS produziert, um sich für die Rechte von SexarbeiterInnen einzusetzen. Das Video wurde mit und für SexarbeiterInnen entwickelt, um darauf aufmerksam zu machen, dass Sexarbeit Arbeit ist und, dass für SexarbeiterInnen die gleichen Rechte gelten sollten wie für alle anderen ArbeiterInnen.

Der Film kann kostenlos in 17 Sprachen herunter geladen werden.

www.youtube.com/user/indoorsproject/feed?filter=2

Unterstützen auch Sie SexarbeiterInnen. Verbreiten Sie den Film.

Sexarbeit ist Arbeit!

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20 Jahre ragazza – aber eigentlich gibt es nichts zu feiern

Vortrag Kathrin Schrader, 02.02.2012

Tracy, eine Besucherin von ragazza, sagte in einem Interview:

„Ihr versucht immer irgendwie die Frauen so rauszureißen irgendwie kopfmäßig so ein bisschen zum Denken zu zwingen oder mal auf eine andere Tour zu, dass man nicht immer so, essen und raus und Straße sondern das Klick, ja Malen oder Galerie oder Gespräche oder irgendwie was so, dass immer irgendwie so Blickpunkte so Pole gesucht werden so auch auf die Personen selber.“

Das ist ein sehr schönes Kompliment für ragazza und wenn wir so etwas lesen, dann motiviert uns das natürlich. Tracy ist Sexarbeiterin und die Einhaltung eines Berufsethos hat für sie, entgegen dem Mainstream und den meisten wissenschaftlichen Erkenntnissen, eine hohe Priorität beim Arbeiten, sie sagt weiter in dem Interview:

„Ja, weil ich habe mir immer gesagt, ich kann hier, so kaputt wie ich auch gewesen bin, aber ich kann hier mit graden, kann grade durch die Szene gehen, kann jedem in die Augen gucken und weil ich habe, ja ich habe auch schon einmal jemanden abgezogen aber ich habe sonst, ich habe nie Freier abgezogen. Ich käme da gar nicht drauf so.“

Tracy hat in ihrem Leben extreme Abwertungen und Erniedrigungen erlebt und trotz allem ist sie auf ihr bisheriges Leben stolz:

„(…) ja, aber deswegen, ja aber es ist ja wirklich, ich bin ja nichts, außer meine Person, meine Persönlichkeit, mein Ich und auf mich selber bin ich stolz, so wie ich bin. (…) Auch wenn ich am Naschen [das meint ihren Drogenkonsum] bin oder nä auch dass es, das wiegt bei mir überhaupt nichts so, einfach so wie ich bin, bin ich echt, doch ja, mag ich mich so wie ich bin, dass ich das soweit doch noch so gut hingekriegt habe so.“

Tracy verstarb im Juni 2009 an einer bakteriellen Infektion, die eine direkte Folge des jahrelangen Konsums schlechter Drogen war. Sie beschreibt das selbst im Interview. Tracy lebte eine Ethik des Selbst, das meint eine Sorge nicht nur um sich, sondern auch um andere (Foucault 2004), und sie musste deshalb viele Rückschläge und Verletzungen ertragen, an denen sie trotzdem nie verzweifelte. Allerdings hätte ihr Tod vermieden werden können, wenn in Deutschland Menschen wie Tracy ernst genommen und nicht durch Gesetze, wie das Betäubungsmittelgesetz unterdrückt und reglementiert würden und ihr Tod nicht im Dienste der Prohibition billigend in Kauf genommen würde. Denn für Menschen, wie Tracy, stellt Drogenkonsum ein notwendiges Mittel dar, die strukturbedingte Gewalt zu kompensieren:

„Hätte ich keine Drogen drin gehabt, dann wären viele Sachen bestimmt bei mir viel stärker hängen geblieben und hätte ich viel mehr zu tun gehabt als dadurch, dass ich eben Heroin oder Cocktail oder so was zu derzeit drin hatte, weil ich vergewaltigt worden bin und, und, und, weil der Körper viel ab, viel gedämpft, viel blockiert hat (…) weil viele Gefühle nicht durchgekommen sind, die sonst wahrscheinlich, ich weiß nicht, sonst würde ich glaube ich, psychisch total am Boden sein. (…) also das überspielt alles, viel. Man nimmt es nicht so, man nimmt es nicht so, also ich habe es nicht so, also nicht so wahrgenommen, ich habe es körperlich gespürt aber ich habe mir gesagt, ich kann froh sein, dass ich am Leben bin. Dass ich das lebend überstanden habe.“

Nicole Krumdiek hat in ihrem Vortrag das eigentliche „Unrecht“ des Drogenverbots in Deutschland und die damit schwerwiegenden Folgen für KonsumentInnen aufgearbeitet, nichtsdestotrotz hält die uninformierte Mehrheit daran fest, wie auch an einem Abstinenzparadigma bezogen auf illegalisierte Drogen. Aber auch in Bezug auf die Sexarbeit, das wurde in Stefanie Klees Vortag deutlich, ist es so, dass wir zwar ein Gesetz haben, das Prostitution als Arbeit anerkennt, aber dieses Gesetz kommt als zahnloser Tiger daher, gesellschaftlich wird diese Arbeit nach wie vor abgewertet und nicht als Arbeit anerkannt. Im Gegenteil: die Sexarbeiterinnen in St. Georg unterliegen massiven Reglementierungen, um nur einige aufzuzählen:

  • St. Georg ist Gefahrengebiet,
  • es ist Sperrgebiet,
  • es existiert eine polizeiliche Handlungsanweisung zur Bekämpfung öffentlich wahrnehmbarer Drogenkriminalität und
  • es existiert eine polizeiliche Handlungsanweisung, die Frauen auf der Basis von vagen Verdachtsmomenten, wie zum Beispiel dem Winken, Prostitution unterstellt.

Die Frauen werden mit Platzverweisen, Aufenthaltsverboten, oder Bußgeldern sanktioniert, sie bekommen den Status einer besonders auffälligen Person und als würde das noch nicht reichen, existiert seit letzter Woche (24.01.2012) das Kontaktanbahnungverbot, das nun ihre Kunden kriminalisiert.

Diskussionen über „die Freier“ sind ebenso konträr und von Unkenntnis geprägt, wie die über sg. „Drogenprostituierte“. Auch wenn ich emotional keinerlei Sympathie für die Gruppe der Freier empfinde oder Verständnis für ihr Handeln aufbringen kann, so muss ich aus wissenschaftlicher Sicht feststellen, dass auch hier eine Pauschalisierung nichts zur Erkenntnis über ihre Motivation und damit zu Handlungsoptionen im Sinne der Sexarbeiterinnen beiträgt. Die Situation der Sexarbeiterinnen lässt sich durch eine Freierverfolgung nicht verbessern, sondern sie wird sich eher verschlimmern. Da die Frauen das Geld für ihr Überleben benötigen, müssen sie sich zwangsläufig einzeln mit den kriminalisierten Freiern in der Illegalität arrangieren und verlieren den letzten Rest an Schutz, den sie durch die gemeinsame Arbeit auf öffentlichen Straßen noch genießen.

Nun muss man die Frage stellen, wem dienen diese vielen Reglementierungen? Den Sexarbeiterinnen keinesfalls, wohl auch nicht der Polizei, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Großteil der PolizistInnen ein Interesse daran hätte noch mehr Bußgelder an Menschen zu verteilen, die kaum das eigene Überleben sichern können oder immer nur die wegzusperren, die eher Opfer als Täterinnen sind.

Ehrlich gesagt kann ich mir das nur so erklären, dass es jenen nützt, die einst vor der dörflichen Enge und ihren Zwängen flüchteten und die ihre Freiheit in der Stadt suchten. Sie wollen Kultur und Vielfalt und was finden sie: Schmutz, Dreck und noch viel schlimmer, an jeder Ecke lauert die Gefahr in der Gestalt von Arbeitslosen, Kleinkriminellen, Prostituierten, DrogenkonsumentInnen, TerroristInnen, IslamistInnen und Linksextremen. Überall liegen Bierflaschen, benutzte Kondome und kontaminierte Spritzen rum und rings um die neuerworbene Wohnung sieht es gar nicht aus wie in „Schöner Wohnen“. Ja, es gibt Stadtteile, die in der Tat kein schöner Ort für LeistungsträgerInnen sind und eine Zumutung für ihre Kinder. Deshalb muss die Stadt frauen- und kindgerecht aufgewertet werden: keine Zigaretten, kein Alkohol, keine Drogen, Sex nur im Dunkeln und Fleisch vom Bio-Schlachter und Gemüse vom Biohof, zeitig in’s Bett und früh zu Arbeit. Kultur und Vielfalt ist das, was die Leistungsstarken definieren und natürlich hat niemand mehr etwas gegen gutverdienende Homosexuelle und zum Christentum konvertierte EinwanderInnen, aber bitte mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Diskriminierung und Verdrängung der Anderen ist um Himmels Willen kein Rassismus, sondern es ist die unverzichtbare Abwehr der Gefahr durch Störenfriede und nutzlose sowie obendrein überflüssige ZeitgenossInnen. Und da muss man auch mal hart durchgreifen.

Ausgehend von konkreten Erfahrungen, die ich als Sozialpädagogin und Straßensozialarbeiterin sowie als Vorstandsfrau von ragazza, gesammelt habe, beschäftigen mich Fragen wie: Warum gibt es Leben, die für die Gesellschaft keinen Wert haben und nur noch als parasitär sowie als Verwaltungsproblem verhandelt werden? Die in der Sozialarbeit Tätigen haben mit diesen Leben zu tun und machen die Erfahrung, dass nicht nur die von ihnen unterstützten Menschen, sondern auch ihre Profession abgewertet werden. Das Phänomen der radikalen Ausgrenzung in der Moderne analysierte Zygmunt Bauman, Soziologe und Philosoph, in seinem Buch „Verworfenes Leben“ (Baumann 2000). Überflüssig zu sein, bedeute überzählig und nutzlos zu sein. Es existiere kein einleuchtender Grund für die Anwesenheit der Überflüssigen. Bauman zieht den Vergleich zu unattraktiven Produkten für die sich keine Käufer finden oder die bereits durch Herstellungsfehler nutzlos geworden sind (ebd. 21). Ebenso wie diese Dinge erfüllen auch die Überflüssigen nicht die Mindestanforderung einer von der Marktwirtschaft durchdrungenen Gesellschaft, nämlich eine Ware zu sein. Sie können keinen Platz in der kapitalistischen Verwertungslogik einnehmen und haben somit ihre Existenzberechtigung verloren. Semantisch bewege sich die „Überflüssigkeit“ im Umfeld von „Ausschussware“, „Müll“ und „Abfall“.

Welche Position nehmen Soziale Einrichtungen und die in der Sozialen Arbeit Tätigen zu dieser menschenverachtenden neoliberalen Politik ein? Ertragen wir es, dass die Arbeit des Sperrgebietes , das jahrelang professionelle, respektvolle Arbeit mit minderjährigen Drogenkonsumierenden leistete, sukzessive eingestellt wird, dass Frauen, die ragazza nutzen wollen, vor lauter Kontrollen die Einrichtung überhaupt gar nicht erst erreichen, dass sie stattdessen mit Bußgeldern belegt werden, die sie im Leben nicht zurückzahlen können, dass Frauen aus Osteuropa, wie Rumänien und Bulgarien, die die Existenz ihrer Familien oft gezwungenermaßen sichern müssen, als „nichtsnutzige Ausschussware“ abgeschoben werden. Ertragen wir es, und da meine ich auch Sie, liebes Publikum, dass Menschen mittels einer solchen Politik dem sozialen Tod ausgeliefert werden?

Vorschläge, sich anders zu verhalten, sei es nun als SozialpädagogIn, Krankenschwester, WissenschaftlerIn, BehördenvertreterIn, PolizistIn oder einfach nur als Mensch haben angesichts der momentanen politischen und gesellschaftlichen Bedingungen nur einen visionären Charakter und können nur schwer realisiert werden. Es wäre der bequeme Weg, es mit einem Verweis auf die Meinung der Mehrheitsgesellschaft und ihrer politischen und administrativen VertreterInnen bewenden zu lassen und sich anderen Themen zu widmen. Wo läge dann allerdings die Verantwortung dafür, für Veränderung zu kämpfen, wenn nicht bei uns, den Privilegierten, die wir uns als kritische Zeitgenossen, WissenschaftlerInnen, SozialpädagogInnen, OrdnungshüterInnen oder als linke Intellektuelle begreifen. Ich beziehe mich auf Spivak einer postkolonialen Kritikerin und Philosophin, sie schreibt dass es notwendig ist, das „eigene Hinterteil in Bewegung zu setzen“ (Spivak 2008, 134). Sie lässt keinen Zweifel daran, dass wir von der ursprünglichen praktisch-ökologischen Philosophie der Welt lernen und überlegen müssen, wie die Diskurse, die am erfolgreichsten mobilisieren, zum Wohle der gesamten Welt eingesetzt werden können und wir uns nicht in einem moralistischen Kampf gegen Windmühlen verschleißen (dies. 2010, 65). Spivak plädiert für einen kollektiven Lernprozess dessen Bemühung durch Liebe ergänzt werden muss. Unter Liebe versteht Spivak in diesem Kontext eine Bemühung, über die es keine Kontrolle und zu der es aber auch keinen Zwang gibt, die in beide Richtungen aufmerksam ist und ohne Zwang und Krise die Aufmerksamkeit auf die Ausgeschlossenen und Überflüssigen lenkt und damit eine Bewusstseinsänderung auf beiden Seiten bewirkt. Es ist ein Bemühen, dem die Möglichkeit einer unerreichbaren ethischen Singularität innewohnt, die auf Dauer niemals aufrechtzuerhalten ist. Zitat:

„Die kollektiven Bemühungen bestehen darin, Gesetze, Produktionsverhältnisse, Bildungssysteme und das Gesundheitswesen zu verändern. Doch ohne jenen verantwortlichen Kontakt, den ich Liebe nenne, bei dem sich Einzelne gleichberechtigt gegenüberstehen und der das Bewusstsein wirklich verändert, wird nichts davon hängen bleiben“ (ebd.).

Drogengebrauchende Sexarbeiterinnen träumen, wie die meisten Menschen von Menschlichkeit und einem anderen, besseren Leben. Sollte diese Gemeinsamkeit nicht der Ansatzpunkt zum gemeinsamen Handeln sein? Eine Sorge um sich, als eine Ethik des Lebens, die Widerstand nicht nur für das eigene, sondern für das gute Leben aller Menschen als Vision hat und deshalb bereit ist, auf Privilegien zu verzichten und Zumutungen in Kauf nimmt, denn ohne Solidarität der Mehrheit überleben auch Drogengebrauchende Sexarbeiterinnen nicht lange.

Bei aller Hoffnung an das Gute im Menschen möchte ich auch den Ratschlag von Eberhard Straub (2012), Historiker, Publizist und Buchautor, in etwas abgewandelter Form unterstützen. Er schlägt vor, die kulturvollen ZeitgenossInnen in die Vorstadt oder auf das Dorf zurückzuschicken, sollten sie sich ängstigen, wenn ein heller St. Georgianer ihnen zuruft:

„Hau Dir selber `n paar in die Fresse, ich hab keine Zeit.“

Literatur

Bauman, Zygmunt (2000): Verworfenes Leben. Hamburg.

Foucault, Michel (2004): Hermeneutik des Subjekts, Vorlesungen an College de France 1981/82, Frankfurt am Main.

Spivak, Gayatri Chakravorty (2008): Can the Subaltern Speak? Postkolonialität und subalterne Artikulation. Wien.

Spivak, Gayatri Chakravorty (2010): Kultur. In: Reuter, Julia, Villa, Paula-Irene: Postkoloniale Soziologie. Empirische Befunde, theoretische Anschlüsse, politische Interventionen, Bielefeld, 47-69.

Straub, Eberhard (2012): Angst vor der Stadt. dradio.de. Politisches Feuilleton.

http://www.sperrgebiet-hamburg.de/

——————20 Jahre ragazza!——————

 Vortrag: Stephanie Klee

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

ich freue mich, heute beim 20-jährigen Jubiläum von ragazza dabei sein zu dürfen und mit Ihnen einige meiner Erfahrungen und Gedanken teilen zu können. Dabei knüpfe ich an der Vergangenheit an, um in der Zukunft zu enden.

Ich erinnere mich noch genau an die Situation, als ich Domenica, die Mit-Initiatorin von ragazza Ende der 70-iger Jahre im Fernsehen sah:

Ich saß mit meinen Eltern im gut-bürgerlichen Wohnzimmer, wo gerade erst das Fernsehen Einzug gehalten hatte. Verfolgen konnten wir eine Talkshow mit Domenica. Sie ist meines Erachtens die erste Hure, die in der Öffentlichkeit von ihrer Arbeit als Domina in der Hamburger Herbertstr. berichtete und gehörig mit dem Mythos aufräumte, dass alle Frauen zur Prostitution gezwungen werden und ihren Verdienst gänzlich an einen Zuhälter abtreten.

Dagegen relativierte sie das Bild des Kunden, verlieh ihm ein normales Gesicht mit unterschiedlichen menschlichen Bedürfnissen, aber forderte auch schon damals mehr Achtung und Respekt vor unserer Arbeit.

Dies hat mir imponiert und mich seitdem in meiner beruflichen Ent­wicklung als Hure geprägt und begleitet. In ihr sah ich eine Mitstreiterin, die mich stark und selbstbewusst und professionell machte.

Ich habe immer freiwillig als Hure gearbeitet, wie die meisten meiner Kolleginnen. Auch die auf der Straße und auch die Kolleginnen, die gleich­zeitig Drogen konsumieren. Wir sind keine Opfer. Höchstens Opfer der gesellschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse.

Und ich mache auch keinen Unterschied zwischen den Huren auf der Straße und denen in einem Edel-Club – oder anders ausgedrückt: den „guten Huren“ und den „schlechten“. Jede hat ihre Geschichte und ihre Berechtigung – und ein Recht auf Ausübung der Prostitution – und zwar so professionell wie es nur irgendwie geht.

Ich selbst habe in allen Segmenten der Prostitution gearbeitet und kenne den Job mit seinen Anforderungen sowohl auf der Straße als auch im Laufhaus und in der Bar und nicht zuletzt in Behinderten-und Senioren­heimen.

Und auch heute noch kann ich dem Beruf viel Sympathie entgegen bringen.

Prostitution:

  • ist eine Arbeit zur Sicherung des Lebensunterhalts,
  • ist eine Dienstleistung, die auf großen Bedarf in der Gesellschaft fußt,
  • die meisten von uns verdienen hier mehr Geld, als wir auf dem sonstigen Arbeitsmarkt verdienen könnten,
    • bzw. für bestimmte unter uns ist sogar der allgemeine Arbeitsmarkt verschlossen,
  • und er gibt uns Freiheiten, die wir in keinem anderen Job genießen: ein Einstieg ohne Bewerbung, Zeugnisse, Probezeit, wir erhalten den Lohn sofort, bei freier Arbeitszeiteinteilung und haben die Freiheit, jederzeit den Arbeitsplatz wechseln zu können.

Die Schattenseiten sind:

In der Prostitution werden sexuelle Dienstleistungen angeboten und zwar idealer Weise von Menschen, die wissen, was sie tun und es auf jeden Fall freiwillig tun sollten und auch im Kontakt mit jedem einzelnen Kunden ihre Grenzen klar kennen und durchsetzen sollten. Idealerweise!

Aber in welchem anderen Arbeitsbereich kann man schon von idealen Verhältnissen sprechen? Und seien wir mal ehrlich: oft geht es auch ganz schön unfair, ausbeuterisch und unmenschlich zu – in den normalen Betrieben.

Da sollten wir an meine Branche aber auch keine anderen Maßstäbe oder die Messlatte nicht höher anlegen.

Uns fehlt auf jeden Fall eine Art Ausbildung – eine Professionalisierung/ein Coaching, wo auf die Erfordernisse, die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen und die Gefahren hingewiesen werden. So stolpern wir mehr oder weniger in den Beruf, professionalisieren uns nach dem Motto „Learning by doing“ und wenn wir Glück haben, werden wir von einer älteren und erfahreneren Kollegin eingewiesen.

Denn klar ist:

  • der Job ist ideal für uns, weil der sonstige Arbeitsmarkt nicht gerade rosig aussieht und erst recht nicht für Frauen,
  • auch sind manche Frauen nicht in der Lage oder wollen die Anforderungen in einem normalen Beruf nicht erfüllen,
  • die Ausländergesetze sind so rigide und lassen oft keine andere Arbeitsmöglichkeit zu,
  • wir haben ein Nord-Süd bzw. Nord-Ost-Gefälle der Armut mit den sichtbaren Konsequenzen,
  • hier wird eine unakzeptable Drogenpolitik betrieben, die nur kriminalisiert und keine Lösungen findet,
  • und die Gesetze rund um die Prostitution machen uns ein Arbeiten wie in anderen Berufen unmöglich – dazu gehören z. B. die Sperr­gebiets-Verordnungen, das Gewerbe- und Baurecht, das Strafrecht und vieles mehr. Mehr noch als die Gesetze (- wie z. B. das Bau­recht, Prostitution nicht nennen und auch keine Regelungen für die Branche vorhalten-) wenden sich die Verwaltung und die Politik tendenziös gegen und zwar immer nur gegen uns.

Immer schon war Prostitution nur ein SPIELBALL der Mächtigen.

  • Obwohl nach Art. 3 GG alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
  • Obwohl nach Art. 12 GG alle Menschen das Recht auf freie Berufs­wahl haben.
  • Obwohl man sich in der UN-Konvention zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) verpflichtete, die Benachteiligungen von Prostituierten eindeutig zu beseitigen.
  • Obwohl wir Anspruch auf unsere Menschenrechte haben und dafür sogar bis zum Europäischen Parlament gingen und eine Resolution vorlegten.

Und doch scheint es ein verlorener Kampf für gleiche Rechte von Prostituierten zu sein.

Die wenigen Huren und Sympathisanten kämpfen wie Don Quijote gegen Windmühlen. Klar, wir müssten alle mehr tun, für unsere eigenen Rechte eintreten, aber viele müssen zum Schutz ihrer Familien, besonders der Kinder ein Doppelleben führen und haben überhaupt Angst vor Repressalien oder eine weitere Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Da würden unsere Anliegen ohne Organisationen wie ragazza nirgendwo zur Kenntnis genommen.

An diesem Punkt danke ich ragazza und komme damit auch zurück zu Domenica, die ich kennen lernte, viele Male getroffen und mit ihr auch königlich gestritten (Solidarität Hamburger Huren) habe.

Im Laufe der politischen Arbeit hat sich herausgestellt, dass mir ein Weg zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anerkennung von Prostitution über eine Aufklärung und Präsentation der gesamten Branche mit den unterschiedlichen Segmenten und mit den verschiedenen Beteiligten und die Stärkung der rechtlichen Ebene wichtig war. So habe ich mich viele Jahre für eine gesetzliche Gleichbehandlung eingesetzt, wobei leider nur das Prostitutionsgesetz (ProstG) rausgekommen ist.

Wenn man den Beginn der politischen Arbeit für faire Gesetze festlegt auf den 1. Hurenkongress im Oktober 1985, den HYDRA in Berlin ausrichtete und der mit der Verabschiedung eines Forderungskatalogs endete, dann kommt man auf 17 Jahre politischer Arbeit, bis dass am 01. 01. 2002 das ProstG in Kraft trat. Seitdem hat sich an dieser Gesetzeslage nichts mehr geändert und das sind inzwischen auch schon wieder 10 Jahre.

Dagegen muss man vielfältig in ganz Deutschland feststellen, dass Politik, Verwaltung und Gesellschaft diesen kleinen Rechtsanspruch

  • nämlich dem Recht auf meinen Lohn,
  • dem Recht ein Bordell ordnungsgemäß zu führen,
  • und der Wahlmöglichkeit zwischen einem abhängigen und einem selbstständigen Arbeitsverhältnis von Huren,

nicht akzeptieren können und nach Schlupflöchern, Umwegen über z. B. Sperrgebiets-Verordnungen suchen, um letztendlich doch wieder Prostitution aus der Legalität und Öffentlichkeit in das Abseits, das Dunkle/Unsichtbare und in die Arme der Kriminalität zu treiben, d. h. was wir auf der einen Seite an Rechten gewonnen haben, wird uns vielfältig auf der anderen Seite wieder genommen.

Und doch frage ich mich, warum jede Gesellschaft – eine liberale, tolerante wie auch eine bürgerliche oder konservative – sich mit uns so schwer tut?

Sind wir die Schmuddelkinder der Nation, auf die man die eigenen Schattenseiten wiedererkennt?

  • auf die man herabsehen und sich selbst damit erhöhen kann?
  • steckt doch in uns allen eine „Saubermann-Mentalität“ mit klar über­höhten Werten?

Aber gänzlich abschaffen will man die Prostitution denn doch auch nicht

  • natürlich will man mit uns Geld verdienen – wir sind Teil einer boomenden Industrie von Taxis über Kondomen und Champagner bis hin zu Immobilien,
  • auch der Staat will unsere Steuern,
  • natürlich will man feiern, auf den Putz hauen, seine Bedürfnisse befriedigen und da ist das sexuelle noch das Kleinste
  • und natürlich macht man Werbung mit uns, indem z. B. St. Pauli und die Reeperbahn auf keinem Tourismus-Prospekt fehlt.

Ich finde, die Gesellschaft vertut sich eine Chance. Ein Dialog mit uns, ein Hinsehen und Auseinandersetzen, auch ein Ringen um Integration und ein gedeihliches Miteinander, einen Platz für Jeden, mit gegenseitigem Respekt kann nur Vorteile für alle bringen im Sinne von Ganzheitlich, Wahrhaftig und Rund.

Die Ausgrenzung bzw. Vertreibung ist nicht nur rechtswidrig – wie ich oben aufgeführt habe – und zwingt Sexarbeiterinnen zurück in die Abhängigkeit und in die Hände der Kriminalität,

sondern vergibt eine Möglichkeit, sich mit allen Facetten des menschlichen Lebens auseinander zu setzen.

Es bleibt noch viel zu tun für ragazza und all seine MitstreiterInnen. Packen wir es an, damit sich für

alle Sexarbeiterinnen,

  • egal wo sie arbeiten und
  • egal, warum sie arbeiten und
  • egal, woher sie kommen,

das Blatt endlich zum Guten wendet.

Und: Für eine gerechtere Welt für uns Alle!

Stephanie Klee/high L ights-Agentur

www.highlights-berlin.de

——————20 Jahre ragazza!——————

Vortrag: Dr. Nicole Krumdiek

Fachbereich 6
Rechtswissenschaft
Universität Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich mich für Einladung bedanken und betonen, wie sehr ich sog. Schadensreduzierende Einrichtungen wie Ragazza befürworte, da ich sie für unerlässlich erachte, den eigentlichen Risiken des bestehenden Drogenverbots in geeigneter Weise zu begegnen.

Leider sind solche und ähnliche Angebote in Zeiten der finanziellen Knappheit der Gefahr der Schließung bzw. finanziellen Kürzung ausgesetzt. Grund hierfür ist das in der Politik immer noch vorherrschende -wenn auch tatsächlich utopische- Bestreben nach einer drogenfreien Gesellschaft.

In diesem Zusammenhang möchte ich im Folgenden zwei Punkte der existierenden Drogenpolitik näher darstellen:

Zunächst möchte ich auf den Aspekt eingehen, der in Deutschland (anders als in den europäischen Nachbarländern) leider noch immer eher stiefmütterlich behandelt wird.

Dies betrifft den Umstand, dass die eigentlichen potentiellen Gefahren und Risiken nicht so sehr in dem Konsum der jeweiligen Substanzen selbst, sondern vielmehr in den Folgen des bestehenden Verbots zu sehen sind.

Im Weiteren komme ich kurz dazu, dass die jeweilige Umsetzung des Drogenverbotes zwar im Einklang mit bestehenden Internatonalen Drogenübereinkommen stehen mag, jedoch in vielfältiger Weise gegen gleichsam existierenden Menschrechtsverpflichtungen verstößt.

  1. Folgen des Drogenverbots

Die Folgen des bestehenden strafrechtlichen Verbots mit Drogen sind vielfältig und lassen sich in gesundheitliche, soziale und gesellschaftliche Aspekte unterteilen.

Dabei haben die Anhörungen im Gesundheitsausschusses des Bundestages in der letzten Zeit (Legalisierung von Cannabis, Drug-Checking) wieder einmal verdeutlicht, dass das politische Augenmerk vorrangig auf die mit dem Konsum verbundenen Risiken liegt, und die Folgen, die auf das Verbot zurückzuführen sind, gerade nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Zur Klarstellung soll an dieser Stelle verdeutlicht werden, dass nach den Regelungen des deutschen Betäubungsmittelgesetzes alle Umgangsweisen mit illegalen Substanzen strafrechtlich verboten sind. Die Strafen reichen von Geldstrafe bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Nur der Konsum an sich ist legal. Allerdings kann ein legaler Konsum kaum stattfinden, ohne nicht gleichzeitig die hiermit zwingend verbundenen aber illegalen Umgangsweisen wie Besitz, Erwerb, das sonstige sich Verschaffen etc. zu verwirklichen.

Vor diesem Hintergrund gilt es sich bewusst zu machen, dass die Risiken, die sich vor allem für Konsumenten aus dem bestehenden strafrechtlichen Verbot ergeben, häufig gravierender sind, als die Schädigungen, die der Konsum der jeweiligen Substanz nach sich zieht.

Hier sind insbesondere Folgende Aspekte zu nennen.

Aufgrund des Verbotes jeglicher Droge (ausgenommen Alkohol, Nikotin) kann eine Kontrolle weder hinsichtlich der Quantität (Unkontrollierbarkeit der sich im Umlauf befindlichen Mengen an Betäubungsmittel) noch im Hinblick auf die Substanzqualität erfolgen.

Der Konsument weiß folglich nicht, inwiefern die Substanz, die er konsumiert verunreinigt ist (bei pflanzlichen Substanzen wie Cannabis z.B. mit Pilzen, Schimmel, Pestiziden) oder welche Gefahren von den beigemengten Steckmitteln ausgehen.

Es gilt dabei zu betonen, dass z.B. reines Heroin kaum schädigende Auswirkungen auf den menschlichen Organismus hat. Die positiven Auswirkungen der Originalstoffabgabe sind mehrfach wissenschaftlich nachgewiesen worden. Hier führen vorwiegend die Streckmittel (wie Strychnin, Rattengift, Batteriesäure etc.) zu den gravierenden körperlichen Verfallserscheinungen bei andauerndem Gebrauch.

Zudem kann der Konsument den Reinheitsgrad der jeweiligen Substanz nicht überblicken, so dass die Überdosierung eines ungewohnt reinen Stoffs zu lebensbedrohlichen Situationen führen kann. Auch hier wird die Tatsache verkannt, dass der Schwarzmarkt den Anreiz schafft, die Gewinne zu steigern und die Drogen weiter und weiter zu strecken. Der Schwarzmarkt ist allerdings eine Folge des Verbotes, wird aber leider sehr häufig als Begründung der gesetzlichen Regelung angeführt.

Gleiches gilt für die Unkontrollierbarkeit der Substanzen. So wird häufig seitens des Gesetzgebers argumentiert, dass die Drogen wegen ihrer unbekannten Zusammensetzung so gefährlich seien, weshalb das Verbot diesbezüglich gerechtfertigt sei. Dass aber die Unbekannte Zusammensetzung der Drogen eine Folge des Verbotes ist, wird dabei übersehen. Die gesetzgeberische Argumentation macht an dieser Stelle folglich wenig Sinn. Die diesbezügliche Forderung an den Gesetzgeber, als weitere schadensreduzierende Vorkehrung sog. Drug-Checking Maßnahmen rechtlich zuzulassen, wurde zudem erst kürzlich vom Gesetzgeber abgelehnt. Auch hierfür gibt es keine logisch nachvollziehbare Erklärung.

Dies gilt auch im Hinblick auf die Tatsache, dass mangels ausreichender Einrichtungen wie Ragazza oder anderer Konsumräume nach wie vor viele Konsumenten gezwungen werden, an öffentlichen Platzen zu konsumieren. Der hierdurch erzeugte Stress, sowie entstehende Verfolgungsängste und Hektik führen zu einer Unvorsichtigkeit beim Konsum und dementsprechend zu weiteren gesundheitlichen Risiken. Gleiches gilt für die unhygienischen Konsumbedingungen (Wasser aus Pfützen, Unsaubere Spritzen, keine Wundversorgung), zu welchen insbesondere wohnungslose Konsumenten gezwungen werden. Auch hierdurch werden Drogenkonsumenten Risiken ausgesetzt, die mit den eigentlichen Gefahren der Substanz nichts zu tun haben.

Das diese Risiken seitens der Politik nicht ernst genommen werden, wird deutlich, wenn man sich die rechtliche Entwicklung anschaut, die den Drogenkonsumräumen vorausging. Auch hieran zeigt sich, dass sog. Harm-Reduktion und somit schadensreduzierende Maßnahmen stets zu wenig Bedeutung beigemessen wurde und wird. Ähnliche Parallelen lassen sich auch bei der momentanen Diskussion um die Originalstoffabgabe bei Heroin-Abhängigen bzw. der Drug-Checking Debatte feststellen.

Politisch vorrangig ist noch immer die Bestrebung, die Personen durch die Bestrafung zu einem drogenfreien Leben zu bewegen.

Durchgeführte Studien haben allerdings gezeigt, dass eine Kriminalisierung bzw. die Drogenpolitik an sich (auch in Form einer Legalisierung) gerade keinen nachweislichen Effekt auf Aspekte wie

Konsumbeginn,

Einstiegsalter,

Konsumverlauf,

Konsumgewohnheiten,

Verfügbarkeit der Drogen

Einnahme anderer Droge

hat. Für diese Faktoren sind vielmehr informelle Kontrollmechanismen wie unter anderem die Wohnregionen (Stadt- Land), Preis der Substanz, Gesundheitliche Aspekte, Schulische/berufliche Ziele (Lebensplanung), Einfluss Freunde (Peergroups) ausschlaggebend.

Als Ergebnis bleibt somit festzuhalten, dass weder die existierende strafrechtliche Verfolgung noch eine anzustrebende Freigabe der konsumverbundenen Verhaltensweisen einen wesentlichen Einfluss das Konsumverhalten haben. Ähnlich verhält es sich dabei mit der Vermutung, dass die Freigabe von Illegalen Substanzen zu einer so genannten Sogwirkung führen und ein Massenkonsum einsetzen würde.

Folglich sollten die konsumverbundenen Umgangsweisen mit allen Drogen aus der bestehenden Bestrafung herausgenommen werden. Stattdessen sollte die Sucht an sich als Phänomen betrachtet werden, dem je nach Bedürfnis des Konsumenten entsprechend begegnet werden muss. Ob dies in Form der Drogenfreiheit oder aber in Form des kontrollierten Substanzgebrauches stattfindet, muss je nach Einzelfall entschieden werden.

Schließlich haben die Ergebnisse der Originalstoffabgabe gezeigt, dass Menschen, denen einen kontrollierter Substanzgebrauch zugestanden wird, eher in der Lage sind, einen Teil der Gesellschaft darzustellen und sich als solcher wahrzunehmen, als dies in aktuellen Situation denkbar ist.

  1. Rechtliche Verpflichtung zur Bestrafung des Drogenkonsums

Die Existenz der soeben ausgeführten rechtlichen Situation wird regelmäßig damit begründet, dass der deutsche Gesetzgeber an die Vorgaben internationaler Verträge (sog. UN-Drogenkonventionen) gebunden sei. Diese Konventionen geben den UN-Mietgliedsstaaten vor, dass alle konsumverbundenen und handelbetreffenden Verhaltensweisen mit Kriminalstrafe zu sanktionieren sind.

Zunächst bleibt hierzu auszuführen, dass auch die Drogenkonventionen den Einzelnen Mitgliedsstaaten gewisse Handlungsspielräume einräumen.

Darüber hinausgehend muss man sich bewusst machen, dass die soeben angesprochen gesundheitlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen der Bestrafung klar gegen bestehende grundlegend garantierte Menschenrechte verstößt.

Hierzu gehören u.a.:
das Recht auf Leben
das Recht auf höchstmögliche körperliche und geistige Gesundheit
das Recht auf medizinische Versorgung für jedermann
das Recht auf Arbeit
das Recht auf soziale Sicherheit
das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard
das Verbot vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Handlung
das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
das Recht des Inhaftierten auf Würde und Menschenachtung sowie
ein generelles Verbot der Diskriminierung ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten
das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben
das Recht auf Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt und seiner Anwendungen

Diese Rechte werden auf unterschiedlichste Art durch die Umsetzung der strafrechtlichen Regelungen der konsumverbundenen Verhaltensweise mitunter sehr massiv eingeschränkt.

Des Weiteren lassen sich dabei Verstöße gegen die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte feststellen: Art. 17 (Recht auf Eigentum), Art. 25 (Recht auf Gesundheit bzw. soziale Sicherheit), Art. 12 (Recht auf Familie bzw. auf Privatsphäre) sowie Art. 26 (Recht auf Bildung).

Betrachtet man zudem die Tatsache, das bei selbstverschuldeten Krankheiten wie z.B. Diabetes eine lebenslängliche medizinische Behandlung grundsätzlich ohne Probleme gewährt wird, eine Originalstoffabgabe zur Behandlung einer Suchterkrankung hingegen nur unter entsprechenden Einschränkungen und auch nur für einen kleinen Teil der Erkrankten ermöglicht wird, muss hierin auch ein Verstoß gegen Art. 2, Art. 7 (Recht auf Gleichbehandlung) gesehen werden. Zudem lässt sich mangels fehlender Möglichkeiten, Substanzen wie Cannabis und Ayahuasca aus religiösen Gründen zu konsumieren, des Weiteren dabei auch ein Verstoß gegen Art. 18 (Recht der freien Religionsausübung) anführen.

Diese Menschenrechte sind sowohl für die jeweils verantwortlichen UN-Organe als auch für die UN-Mitgliedsstaaten und somit für den deutschen Gesetzgeber verpflichtend. Danach verstoßen die UN-Drogenkonventionen gegen die Menschenrecht und sind für Deutschland gerade nicht uneingeschränkt bindend.

Grundsätzlich könnte Deutschland folglich eine Drogenpolitik einschlagen, die ein möglichst geringes Schadenspotential für Drogenkonsumenten beinhaltet, auch wenn hierzu der akzeptierte Konsum von Substanzen zu zählen ist.

  1. Fazit

Zusammenfassend lässt sich folglich festhalten, dass das bestehende Drogenverbot mehr Schaden anrichtet, als es Nutzen bringt.

Es ist an der Zeit, dass sich auch in der Politik die Erkenntnisse der Wissenschaft und Forschung durchsetzt, wonach die Bestrafung von konsumverbundenen Umgangsweisen mit Drogen keinen positiven Aspekt beinhalten. Stattdessen ist der Umgang mit illegalen Substanzen zum Zwecke des eigenen Konsums aus der Bestrafung herauszunehmen.

Nur so können benötigte Hilfeangebote und Schadensreduzierende Maßnahmen in ausreichender Form und je nach Bedürfnis der Konsumenten eingerichtet werden.

So gab Deutschland nach Schätzungen der EMCDDA in den 90er Jahren ca. 1,6 Mrd. Euro für die Verfolgung von Straftaten nach dem BtMG (Repression) aus, was ca. 43 % der gesamten europäischen Ausgaben für Drogenrepression ausmacht. Insgesamt verwendete Deutschland danach 84 % seines Drogenbudgets für Repressionen und hat damit den geringsten Anteil für präventive Maßnahmen freigestellt (vgl.: EMCDDA: „The research on public expenditure in the fjeld of drugs“, abzurufen unter: http://www.emcdda.europa.eu/html.cfm/index1357EN.html).

Sofern aber die strafrechtliche Verfolgung seitens Polizei und Staatsanwalt entfiele, stünden auch die nötigen finanziellen Kapazitäten zur Verfügung, um entsprechende Hilfeangebote wie Druckräume, Therapieeinrichtungen, Drug-Checking-Maßnahmen etc. so einzuführen, dass es dem tatsächlichen Bedarf von Konsumenten und Konsumentinnen entspricht. Schließlich bleibt nochmals zu betonen, dass es in Deutschland den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz gibt, wonach Handlungen, die lediglich selbstschädigend sind (wie etwa die versuchte Selbsttötung) nicht mit Strafe belegt werden dürfen. Innerhalb der moralisch begründeten Drogenpolitik wurde diese Freiheit jedoch mehr und mehr ins Gegenteil verkehrt. Mittlerweile hat kein Bürger mehr das Recht, sich selbst durch den Konsum von berauschenden Substanzen selbst zu schädigen. Ausgenommen sind hier lediglich Alkohol und Nikotin.

Dabei wird verkannt, dass der Schaden, den die Umsetzung der Drogenpolitik nach sich zieht, ungleich gravierender ist, als der Konsum an sich. Diesen Umstand gilt es zu ändern.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

Fachbereich 6
Rechtswissenschaft
Dr. Nicole Krumdiek

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ENE MENE MUH: UND RAUS BIST DU!
ST. GEORG FÜR ALLE

Ab dem 1.04.2011 soll – so eine interne Handlungsanweisung der zuständigen Polizeidienststelle – verstärkt gegen die Prostitution in St. Georg vorgegangen werden.
Ab sofort kann gegen jede Frau, die den „Anschein erweckt“, der Prostitution nachzugehen, ein Bußgeld verhängt werden. Dabei reicht die bloße Vermutung der anwesenden Beamten aus – ein konkreter Nachweis für den Verstoß gegen die Sperrgebietsverordnung muss nicht mehr erbracht werden.
Dies stellt unseres Erachtens einen Akt der Willkür und einen Verstoß gegen die Allgemeinen Menschenrechte dar.

Neben der geplanten Verstärkung der Repression gegen die Prostitution werden zeitgleich Forderungen nach einer Verlagerung der Straßenprostitution von St. Georg nach Rothenburgsort erhoben.
In diesen geplanten Maßnahmen sehen wir eine erneute und eindeutige Verschärfung der seit langem in St. Georg praktizierten Verdrängungspolitik gegen unerwünschte Bevölkerungsgruppen. Diese Maßnahmen sind Teil einer Stadtteilentwicklung, die seit den 90-er Jahren extrem voranschreitet: Eine politisch gewünschte gezielte Aufwertung des Wohnumfeldes führt zum Zuzug neuer einkommensstarker und zur Verdrängung bisheriger einkommensschwächerer Bevölkerungsgruppen.

Diese Aufwertung des Stadtteils lässt eine Toleranz gegenüber bestimmten als unerwünscht deklarierten Bevölkerungsgruppen – wie Frauen, die der Prostitution nachgehen – nicht mehr zu.
Die geplanten repressiven Maßnahmen sind unserer Meinung nach ein willkürlicher Eingriff in die Grund- und Bürgerrechte. Für die Frauen, die der Prostitution nachgehen, bedeuten sie eine eindeutige Verschärfung ihrer Lebens- und Arbeitssituation und einen Verlust ihres sozialen öffentlichen Schutzraumes.
Aber auch für jede_n Bürger_in in St. Georg kann diese Politik eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Stadtteil bedeuten, wenn Verdachtsmomente für einen Platzverweis oder die Verhängung eines Bußgeldes ausreichen.
Wir wehren uns gegen diese willkürlichen und unmenschlichen Maßnahmen und rufen deshalb zum Protest gegen diese Verdrängungspolitik auf.

Das Recht auf Stadt und Stadtteil soll für alle gelten !

WIR FORDERN:

Öffentlicher Raum für alle – Recht auf St. Georg für alle
Akzeptanz und Toleranz statt Verdrängungspolitik
Aufklärung und Prävention statt Repression
Keine Verdrängung der Prostitution in andere Stadtteile
Keine Bußgelder wegen Verstoß gegen dieSperrgebietsverordnung
Sperrgebietsverordnung abschaffen
Platzverweise und Aufenthaltsverbote abschaffen
Recht auf freie Berufswahl
Keine polizeilichen Maßnahmen aufgrund von Vermutungen

FILM „GLEICHE RECHTE“

Der Film „GLEICHE RECHTE“ wurde im Rahmen des europäischen Projektes INDOORS produziert, um sich für die Rechte von SexarbeiterInnen einzusetzen. Das Video wurde mit und für SexarbeiterInnen entwickelt, um darauf aufmerksam zu machen, dass Sexarbeit Arbeit ist und, dass für SexarbeiterInnen die gleichen Rechte gelten sollten wie für alle anderen ArbeiterInnen.

Der Film kann kostenlos in 17 Sprachen herunter geladen werden.

www.youtube.com/user/indoorsproject/feed?filter=2

Unterstützen auch Sie SexarbeiterInnen. Verbreiten Sie den Film.

Sexarbeit ist Arbeit!